Genauer hinzuschauen beim vorbeugenden Brandschutz ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten und Sie dann auf Mißstände hinzuweisen, bevor es zum Brandfall oder gar Personenschaden kommt.
In Deutschland sind Brandschutzbeauftragte vorwiegend für Sonderbauten nach der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben.
Dies betrifft zum Beispiel Industriebetriebe mit mehr als 2.000 m² überbauter Fläche genauso wie Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten.
Die Liste liese sich noch beliebig forsetzen.
Haben Sie Fragen hierzu?
Gerne können wir unverbindlich darüber sprechen, ob dies für Ihren Fall erforderlich ist und ob ich Sie hier sinnvoll unterstützen kann.
Ein solcher Plan fristet meist ein Schattendasein, doch wehe wenn man ihn braucht, sprich es brennt.
Wo geht's hier raus, wo muss ich hin und wo finde ich Hilfsmittel, damit ich nicht hilflos bin?
Gebraucht wird er in jedem Bereich wo mehrere, meist ortsunkundige Personen, sprich Besucher, anwesend sind.
Sei das nun im Industriebetrieb, der Gastronomie, Hotelerie und natürlich in Versammlungsstätten.
Wussten Sie schon dass es nicht damit getan ist die Pläne zu erstellen!
Sie müssen spätestens alle 2 Jahre auf Aktualität geprüft werden und natürlich bei Veränderungen angepasst.
Gerne stehe ich für all diese Dienstleistungen zur Verfügung.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Plänen ist dieser für die Feuerwehr gedacht.
Darin findet Sie alle Informationen die sie im Einsatzfall braucht.
Wo bekommt man Löschmittel her, wo gibt es besondere Gefahren, etc..
Solche Pläne werden oftmals bereits im Brandschutzkonzept oder von der Behörde auf Basis einer Brandverhütungsschau gefordert.
Vor allem für Objekte, in denen für die Feuerwehr im Einsatzfall besondere Bedingungen herrschen.
Auch solche Pläne und deren Überprüfung, die ebenfalls spätestens alle 2 Jahre erfolgen muss, kann ich Ihnen anbieten.
Sie wollen neu bauen, haben eine Nutzungsänderung an einem Bestandsgebäude oder wollen dieses umbauen.
Bei kleineren Gebäuden ist hier der vorbeugende Brandschutz meist harmlos.
Doch hat Ihr Gebäude verschiedene Nutzungen, hat Geschoße weit über oder unter der Oberfläche oder wird als Versammlungs-, Beherbergungsstätte, Industrie- und Handwerksbetrieb genutzt.
Dann ist es möglich dass die Baurechtsbehörde die oben genannten Dokumente von Ihnen fordert.
Für alles gibt es eine Lösung, wir müssen Sie nur gemeinsam suchen, finden und festlegen.
Dies erfolgt dann in dem von mir erstellten und mit Ihnen abgestimmten Dokument.